UNSERE AKTIONEN.

Entdecken Sie aktuelle Angebote.

Ob zu Neuwagen, Gebrauchtwagen, Services oder weiteren Vorteilen – hier finden Sie unsere aktuellen Aktionen und Angebote. Schauen Sie sich um und entdecken Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.

WILLKOMMEN, HERBST UND WINTER!

Original BMW Herbst- und Winterzubehör.

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Der BMW X5. Jetzt leasen.

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BMW i4 eDrive40 Pflichtangaben Pkw-EnVKV nach WLTP: Energieverbrauch kombiniert: 18,6 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 590 km.

MADE TO EXPRESS.

BMW M Performance Parts. Erhältlich für das neue BMW M4 Coupé und viele weitere Modelle.

BMW M4 Coupé: Pflichtangaben gemäß Pkw-EnVKV nach WLTP: Energieverbrauch kombiniert: 10,1–10l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 230–228g/km; CO2-Klasse: G

UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.shared-16 Jetzt für viele elektrifizierte BMW.

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Wir erweitern unser Leistungsangebot.

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Gerne informieren wir Sie über das für Ihren BMW passende Berlin Highlight.

BMW i Neufahrzeuge werden durch BMW Partner oder die BMW i Kundenbetreuung vertrieben.

Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.